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Programm der Tagung am 17. Mai 2019 in
Darmstadt |
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Einladung als pdf-Datei zum Download
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1919 Emanzipation der Kirche vom Staat Zum
Thema: Erstmalig in der deutschen Geschichte wurde in
der Weimarer Reichsverfassung von 1919 die Trennung von Kirche und Staat
rechtlich festgeschrieben. Dennoch blieben zahlreiche Verbindungen
zwischen beiden Bereichen bestehen; die fraglos vorher bestehende
Identifikation der politischen und kirchlichen Repräsentation wurde aber
bewusst mit dem Untergang des Wilhelminischen Kaiserreichs am Ende des
Ersten Weltkrieges aufgegeben. Für die Evangelische Kirche bestand die große
Herausforderung darin, die für die Demokratie einschlägigen
Entscheidungsfindungsprozesse nunmehr kirchlich zu übernehmen. Dazu bot
sich eine Synodalverfassung der kirchlichen Leitungsgremien an.
Umstritten und diskussionswürdig war freilich von Anbeginn an die Frage
nach der normativen Kraft von Mehrheitsentscheidungen im Verhältnis zur
exklusiven Bindung an das Wort Gottes in der Heiligen Schrift. Überhaupt
mussten nun die Dynamiken einer Diskurskultur unter Gleichberechtigten
erstmalig auch das Verhältnis von Laien und Ordinierten einer
Neubestimmung unterzogen werden. Die Wechselwirkung von säkularen und kirchlichen
Debatten- und Entscheidungskulturen führte allerdings zu mannigfaltigen
Problemen und Irritationen, die im Grunde bis heute nicht vollends
bewältigt worden sind. Die Tagung der Hessischen Kirchengeschichtlichen
Vereinigung in Zusammenarbeit mit der Hessischen Historischen Kommission
sucht in drei Referaten das angesprochene Problemfeld auszuleuchten.
Dabei verbinden sich historischer Rückblick, aktuelle Erfahrungsberichte
und ein vorwärtsweisender Ausblick auf die Zukunft der Institution
Kirche unter den Bedingungen der Moderne und im Rahmen der Vorgaben des
Grundgesetzes, das die Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung über
die Trennung von Kirche und Staat unverändert übernommen hat.
Die Veranstaltung findet im Haus
der Geschichte (Hessisches Staatsarchiv), Seminarraum 264,
Karolinenplatz 3, 64289 Darmstadt, statt.
Empfohlen wird die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
(Straßenbahn- und Bushaltestelle Schloss oder Willy-Brandt-Platz).
Parkmöglichkeiten gibt es in der Schlossgarage, auf Anfrage bzw. für
Gehbehinderte östlich des Gebäudes auf dem Karolinenplatz. |
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