Ab 1521
Im Gebiet der heutigen hessischen Landeskirchen bilden sich nach dem Wormser Reichstag an vielen Orten reformatorische Bewegungen.
1526
Auf der Homberger Synode führt Landgraf Philipp von Hessen die Reformation in seinem Territorium ein. Die Geschwindigkeit der Umsetzung unterscheidet sich von Ort zu Ort.
1529
Auf dem Marburger Religionsgespräch können sich auf Betreiben Philipps von Hessen die Reformatoren Martin Luther und Huldrych Zwingli auf die wichtigsten Punkte ihrer Lehre einigen, aber nicht über das Abendmahlsverständnis.
1530
Auf dem Augsburger Reichstag bekennen sich die Landgrafschaft Hessen und die Reichsstadt Frankfurt am Main zum neuen Bekenntnis.
1538
Mit der Ziegenhainer Zuchtordnung versucht Philipp von Hessen die Täufer in die reformatorische Landeskirche zu integrieren. Die maßgeblich vom Reformator Martin Bucer verfasste Kirchenordnung „erfindet“ zu diesem Zweck die Konfirmation.
1567
Nach dem Tod Philipps von Hessen entstehen durch Erbteilung vier neue Landgrafschaften: Hessen-Kassel, Hessen-Marburg, Hessen-Rheinfels und Hessen-Darmstadt und die Kleinterritorien der „Rotenburger Quart“. Philipps Wunsch einer gemeinsamen Weiterentwicklung der hessischen Kirche wird von seinen Nachfolgern nur halbherzig befolgt.
1605
Landgraf Moritz von Hessen-Kassel führt in seinem Territorium kirchliche „Verbesserungspunkte“ ein, die eine Hinwendung zur reformierten Konfession bedeuten. Dass er diese auch im Nordteil der zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt als Erbmasse aufgeteilten Landgrafschaft Hessen-Marburg einführt, löst einen jahrzehntelangen Konflikt mit dem lutherischen Hessen-Darmstadt aus.
1618-1648
Im Dreißigjährigen Krieg spitzt sich der konfessionell aufgeladene Konflikt zwischen dem reformierten Hessen-Kassel, Mitglied der Protestantischen Union, und dem lutherischen Hessen-Darmstadt zu. Hessen-Darmstadt versuchte zunächst neutral zu bleiben, verbündete sich dann jedoch mit dem Kaiser gegen die Union. Die Auseinandersetzung gipfelte im „Hessenkrieg“ 1645-1648.
1675
Philipp Jacob Spener (1635-1705) veröffentlicht in Frankfurt sein Hauptwerk Pia Desideria. Als einer der Begründer des Pietismus wirkt er bis 1686 in der Stadt am Main.
Nach 1685
Durch das Edikt von Fontainebleau Ludwigs XIV. müssen die protestantischen Hugenotten Frankreich verlassen. Mehrere Tausend finden in den hessischen Territorien eine neue Heimat, oft in neu gegründeten Dörfern.
1803-1815
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss, den Napoleonischen Kriegen und dem Wiener Kongress verändert sich mit der politischen Landkarte auch die kirchliche Situation der Territorien, die ihre konfessionelle Einheitlichkeit verlieren. Das Großherzogtum Hessen (früher Lg. Hessen-Darmstadt), das Kurfürstentum Hessen (früher Lg. Hessen-Kassel) und das vereinigte Herzogtum Nassau umfassen nun jeweils lutherische, reformierte, aber auch katholische Gemeinden. Kleinere Fürsten werden „mediatisiert“ und verlieren in der Regel die unmittelbare Kontrolle über „ihre“ evangelische Kirche.
1817
In der Idsteiner Union werden die lutherischen und reformierten Protestanten im Herzogtum Nassau zusammengeführt. Zum 300. Reformationsjubiläum feiern auf Initiative Herzog Wilhelms beide evangelische Christinnen und Christen beider Richtungen nach Jahrhunderten der Trennung gemeinsam Abendmahl.
1818
Auch in der Grafschaft Hanau-Münzenberg kommt es zur konfessionellen Vereinigung in der Hanauer Union.
1873/74
Nach der Annexion des Kurfürstentums Hessen durch Preußen 1866 wird die Landeskirche neu organisiert. Aus Protest bildet sich die in Hessen besonders starke „Lutherische Renitenz“, die jegliche kirchliche Vereinigung mit Reformierten ablehnt.
1919
Mit dem Ersten Weltkrieg geht auch das Landesherrliche Kirchenregiment zu Ende. Die oberste Leitung der evangelischen Kirchen haben nun nicht mehr die Landesfürsten, sondern die Synoden.
Ab 1926
In der „Marburger Konferenz“ beraten Vertreter der fünf hessischen Landeskirchen (Hessen-Kassel, Hessen[-Darmstadt], Nassau, Frankfurt und Waldeck) über eine Vereinigung. Die Pläne werden bis zur „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten nicht umgesetzt.
1933
Die drei südhessischen Kirchen werden zur Evangelischen Landeskirche Nassau-Hessen vereinigt. Sie soll nach dem Führerprinzip aufgebaut sein und ab 1934 unter der Leitung Bischofs Ernst Ludwig Dietrich stehen. Nach großem internen Widerstand wurde Dietrich 1935 de facto entmachtet, blieb aber de jure bis 1945 im Amt. Unter fortbestehenden Auseinandersetzungen zwischen „Deutschen Christen“ und „Bekennender Kirche“ wurde die Landeskirche ab 1937 durch den Juristen Paul Kipper im Auftrag des Reichskirchenminister geleitet.
1934
Nachdem die „Deutschen Christen“ auch in den nordhessischen Synoden eine Mehrheit erlangen konnten, wird auch hier die Vereinigung zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vorangetrieben. Nachdem die Kirchenleitung von der Deutschen Evangelischen Kirche für abgesetzt erklärt wird, leitet ein Landeskirchenausschuss bestehend aus Vertretern beider Parteien im „Kirchenkampf“ die EKKW.
1945
Nach dem Krieg stellen sich beide hessischen Landeskirchen neu auf. Als Glieder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) tragen sie das Stuttgarter Schuldbekenntnis zur Verantwortung der Kirchen in der Zeit des Nationalsozialismus mit.
1947
Um ein Zeichen für einen Neuanfang zu setzen, gründet sich die ehemalige EKNH als Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) neu. Ihr erster Kirchenpräsident Martin Niemöller war auch beteiligt am kurz zuvor veröffentlichten „Darmstädter Wort“ zur Mitschuld der Kirchen an den nationalsozialistischen Verbrechen.
1949-1971
In einem langen Prozess wird das Pfarramt auch für Frauen geöffnet. In der EKHN werden zunächst unverheiratete Theologinnen zugelassen, bis zur rechtlichen Gleichstellung dauert es jedoch über 20 Jahre. Die EKKW wurden ab 1962 Pfarrerinnen ordiniert.